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Sie können bereits
zu Lebzeiten die Ausgestaltung Ihrer dereinstigen Beerdigung
festlegen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, wie Ihre Wünsche
auch in finanzieller Hinsicht umgesetzt werden können.
Vorsorge und Anordnungen für das eigene Begräbnis
zu treffen ist eine von Vernunft bestimmte Vorgehensweise. Ein
Weg, der nicht nur von alleinstehenden beschritten wird. Diese
Entscheidung
entsteht auch aus dem Wunsch heraus, die Angehörigen während
der Abschiednahme in jeder Hinsicht zu entlasten und Raum und
Zeit |
für gelebte Trauer
zu geben.
Jedes unserer Bestattungsinstitute bietet dafür Bestattungsvorsorgeverträge
an. Für jeden halten wir eine passende Lösung bereit,
sei es dass die Beerdigung bis ins Detail festgelegt wird oder
sei es, dass lediglich grundsätzliche Entscheidungen getroffen
werden.
Wir stehen jederzeit für ein unverbindliches Informationsgespräch
bereit.
Hinsichtlich der finanziellen Absicherung der
Bestattungskosten gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Sie können eine Geldsumme hinterlegen,
die treuhänderisch verwaltet wird. |
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Bei jeder Geburt und bei jedem Tod wird einem Menschen
Leben geschenkt
– Zeitliches und Ewiges.
S r. S a l e s i a n a |
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Sie können
eine bestehende Sterbegeldver-sicherung für die Vorsorge
einsetzen oder Sie schließen eine neue Sterbegeldversicherung
ab. Diese nimmt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres
ohne Gesundheitsprüfung auf.
Unsere Bestattungsvorsorgeverträge sind so gestaltet,
dass niemand die eingezahlten Summen oder Beträge,
die über die Sterbegeld- |
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versicherungen abgesichert sind, antasten kann. Dies gilt auch für den
Eintritt eines Pflegefalles.Es versteht sich,
dass Sie auch festlegen, an wen nach Begleichung
der Beerdigungskosten ein möglicher Überschuss
auszuzahlen ist. Der Abschluss eines Vorsorgevertrages
bedeutet keinen finanziellen Aufwand für
Sie.
Unsere Syndikusanwältin Heike Böhme-Küppenbender
ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
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